Kostenerhöhung der Gebäudereiniger 2026
Sehr geehrte:r Geschäftspartner:in,
die bundesweite Anpassung per 01.01.2026, beschlossen durch die unabhängige Schiedskommission beim BMWET, wurde aufgrund der besonderen Situation der Zusammenführung der Lohngruppen anders festgelegt.
Für Sie als Kund:in bedeutet dies zusammengefasst:
- Alle Hausbetreuungs- sowie Reinigungstätigkeiten in Wohnanlagen, Privatwohnhäusern und sowie private Wohnungen werden um 3,9 % angepasst. Dies umfasst selbstverständlich auch sämtliche Außenflächen, wie Winterdienst- und Grünflächenbetreuung.
- Alle Unterhaltsreinigungen in Gewerbebetrieben, Büros etc. sowie im Bereich der Hotelreinigung werden um 3,07 % angepasst.
Die Anpassung in Höhe von 3,9 % liegt unter der kollektivvertraglichen Erhöhung der betroffenen Lohngruppen und wird heuer daher nicht zur Gänze in den Preisen abgebildet.
Die kollektivvertragliche Anpassung über zwei Jahre hat zum Ziel, die Einstufung der Mitarbeiter in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen zu verbessern, die Lohnstruktur zu vereinfachen sowie die Entlohnung vergleichbarer Tätigkeiten zu harmonisieren.
Weitere Details finden Sie unter: Kostenerhöhung der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger – WKO
Wir wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von Stutzig & Hacker